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   BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 29.76   

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https://dejure.org/1977,1148
BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 29.76 (https://dejure.org/1977,1148)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1977 - VIII C 29.76 (https://dejure.org/1977,1148)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1977 - VIII C 29.76 (https://dejure.org/1977,1148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsverhältnis - Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Beginn des Zivildienstes - Beginn des Wehrdienstes - Erstattungsfähige Beiträge - Beitragsrückgewähr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 86
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 150.69

    Erstattungsfähigkeit von Umlagen an eine Zusatzkasse während des Wehrdienstes des

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 29.76
    Erstattungsfähig nach ArbPlSchG § 5 Abs. 2 S. 2 ist der Beitrag, den der Arbeitgeber nach ArbPlSchG § 5 Abs. 2 S. 1 weiterzuentrichten hat (so auch BVerwG, 09.11.1971, VIII C 150.69, BVerwGE 39, 143).

    Wie in BVerwGE 39, 143 (147) ausgeführt worden ist, hat der Begriff Beitrag in § 5 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ArbplSchG dieselbe Bedeutung.

  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 12.77

    Erstattungsfähige Beiträge - Umlagezahlungen - Versorgungsanstalt der Deutschen

    Die Bestimmung in § 5 Abs. 2 Satz 1 ArbplSchG, daß der Arbeitgeber "während des Wehrdienstes" die Beiträge in der Höhe "weiterzuentrichten" hat, in der sie ohne die Einberufung zu entrichten "gewesen wären", könnte für sich genommen eher gegen eine Berücksichtigung nachträglicher Beitragserhöhungen sprechen (vgl. zum Begriff "weiterentrichten" allerdings das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 29.76 - zum Begriff "weitergewähren" in § 11 Abs. 1 Satz 1 ArbplSchG vgl. auch das Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 89.75 - und BVerwGE 39, 285 [289]).

    Wie der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 29.76 - unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung dargelegt hat, soll das Arbeitsplatzschutzgesetz verhindern, daß dem zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmer durch den Dienst Nachteile bezüglich seines Arbeitsverhältnisses entstehen.

  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 125.81

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen in eine Zusatzversorgungskasse bei Einberufung

    Die in § 5 Abs. 1 und 2 ArbPlSchG enthaltenen Regelungen sind vielmehr eine Ausprägung des Grundsatzes, daß dem zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmer durch den Dienst keine Nachteile entstehen sollen (vgl. BT - Drucks. 2/3117 S. 13; BVerwG, Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 29.76 - Buchholz 448.4 § 5 ArbPlSchG Nr. 5 S. 1 [4] undvom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 12.77 - a.a.O. S. 12).
  • VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 15 K 08.30129

    Armenien; behaupteter Wahlkampfeinsatz für Ter-Petrosjan; Kundgebung vom 26.

    Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Rückkehr muss der Asylbewerber wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Asylsuchender hinsichtlich asylbegründender Vorgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrensgesetzes befindet, lediglich glaubhaft machen (BVerwGE 55, 86; BVerwG NVwZ 1985, 658).
  • VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435

    Aserbaidschan, Wehrdienst, Misshandlungen, Christen (evangelische), Korruption,

    Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Rückkehr muss der Betroffene wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem er sich hinsichtlich der Vorgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrens befindet, lediglich glaubhaft machen (BVerwGE 55, 86; BVerwG NVwZ 1985, 658).
  • VGH Bayern, 18.05.2011 - 12 ZB 09.2969

    Anhörungsrüge; Betriebserlaubnis für Kinderkrippe; Brandschutz

    1.2 Die Anhörungsrüge ist jedoch nicht begründet (§ 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO), weil kein Verstoß gegen die Pflicht vorliegt, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. dazu BVerwG vom 15.4.1980 BVerwGE 55, 86; dazu Kraft in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 138 RdNr. 32).
  • VG Ansbach, 25.03.2015 - AN 4 K 14.30756
    Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Rückkehr muss der Asylbewerber wegen des sachtypi­ schen Beweisnotstandes, in dem sich ein Asyisuchender hinsichtlich asylbegründender Vor­ gänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrensgesetzes befindet, lediglich glaub­ haft machen (BVerwGE 55, 86; BVerwG NVwZ 1985, 658).
  • VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 15 K 07.30665

    Asylbewerber aus Aserbaidschan; Verfolgungsschicksal nicht glaubhaft gemacht;

    Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Rückkehr muss der Asylbewerber wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Asylsuchender hinsichtlich asylbegründender Vorgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrensgesetzes befindet, lediglich glaubhaft machen (BVerwGE 55, 86; BVerwG, NVwZ 1985, 658).
  • VG Regensburg, 03.03.2003 - RO 5 K 03.30027

    Togo, UFC, Mitglieder, Demonstrationen, Leichenfunde, Zeugenaussage,

    Unsubstantiiertes, widersprüchliches oder im Verfahren sich steigerndes Vorbringen genügt diesen Anforderungen in aller Regel nicht (vgl. BVerwGE 18, 112; 55, 86).
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